Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung beschließt einen Mindestmitgliedsbeitrag von 0,50 Euro pro Monat und einen maximalen von 10,00 Euro pro Monat. Der Beitrag wird jeweils zum 01.01 fällig gestellt. Die Mitglieder sind angehalten grundsätzlich den Beitrag auf das Vereinskonto zu überweisen. Das Zahlungsintervall ist den Mitgliedern freigestellt. Für das Jahr 2015 wird der Mitgliedsbeitrag ab dem 01.09.2015 erhoben, also mindestens 2,00 Euro für 2015.

Beitragsordnung beschlossen am 08.07.2015

Überweisungen an

IBAN: DE61 8306 5408 0004 9701 01

BIC: GERODEF1SLR